Bildungsscheck 2.0
Seit dem 02.02.2026 besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck 2.0 online zu beantragen.
Das Land NRW übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten Ihrer Weiterbildungsinvestition. Die Richtlinien wechseln gelegentlich.
Das wichtigste in Kürze:
- Es besteht nur noch ein individueller Zugang, um einen Bildungscheck 2.0 zu beantragen.
- Die Beantragung erfolgt über das ESF-Online-Portal
- Der Bildungscheck 2.o wird ohne Beratung online ausgegeben.
Kriterien der Förderung (Stand:02.02.2026):
- Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro)
- Die Antragstellung kann 1 x pro Kalenderjahr erfolgen
- Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
- Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.
Erforderliche Nachweise für die Antragstellung (Stand:02.02.2026):
- Einkommenssteuerbescheid (darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Teilnahmebestätigung (entsprechender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Hier finden Sie die ausführliche Anleitung zur Beantragung des Bildungsschecks 2.0.
Weitere Informationen:
- Klicken Sie auf den Link des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
- Oder https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0/
Checken Sie doch einfach, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen:
Hier ist der Link zum Schnelltest:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2